Systemische Supervision

Flipchart

Supervision (lat.: Überblick) ist eine professionelle Beratungsmethode für berufliche Herausforderungen von Einzelpersonen, Teams, Gruppen und Organisationen.

Sie soll Mitarbeiter*Innen anregen, ihr persönliches, berufliches oder ehrenamtliches Handeln zu reflektieren und zu verbessern und ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung.

Die (systemische) Supervision richtet ihren Blick auf Kommunikations-, und Beziehungsmuster und rückt die Fähigkeit zu Eigenverantwortung, Selbstorganisation und Selbststeuerung in den Mittelpunkt. Systemische Supervision ist durch starke Ressourcen- und Lösungsorientierung gekennzeichnet und betrachtet Probleme als Lösungsversuche. Die Anwendung verschiedenster Methoden, wie beispielsweise Fragetechniken, Visualisierungsmethoden (flipchart, time-line, Aufstellungen), dienen einem besseren Verständnis von Zusammenhängen und sollen den Handlungsspielraum erweitern.

Mögliche Anlässe für Supervision

  • Zusammenarbeit zu stärken
  • Sichtbar machen persönlicher und beruflicher Möglichkeiten und Grenzen
  • Konflikte lösen
  • Klärung und Gestaltung von Aufgaben, Aufträgen, Funktionen und Rollen
  • Erhöhung von Krisenkompetenz und Selbstfürsorge (Burnout-Prophylaxe)
  • Veränderungsprozesse begleiten

Ich biete Einzel/Fallsupervision sowie Team- und Gruppensupervision für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus folgenden Berufsfeldern an:

  • Gesundheitswesen
  • Sozial- und Behindertenwesen 

  • Bildungswesen

  • freien Wirtschaft

Honorar

eine Einheit (à 50 Min.): 120,- EUR  für Privatpersonen    

eine Einheit (à 50 Min.): 120,- EUR für Institutionen, Firmen, Vereine 

Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6(1) Z.19, UStG, 1994

Supervision kann abhängig von der Zahl der Personen in meiner Praxis oder im jeweiligen Arbeitsumfeld durchgeführt werden. Bei Supervision außerhalb der Praxis entstehen gegebenenfalls Kosten für die Anfahrt.

Bei (Einzel)Supervision gibt es keine Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Sie können jedoch versuchen, sich einen Teil des Honorars über den Steuerausgleich rückerstatten zu lassen. Informationen hierzu finden Sie unter dem nachstehenden Link:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html