Um Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, muss keine psychische Erkrankung vorliegen. Sie kann hilfreich sein, um beispielsweise
Selbsterfahrung kann unabhängig von einer beruflichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden.
Sie kann jedoch auch fixer Bestandteil beruflicher Ausbildung, wie beispielsweise des psychotherapeutischen Propädeutikums, sein. Das Propädeutikum ist der erste (allgemeine) von zwei Teilen der gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. In dieser Ausbildung sind insgesamt 50 Stunden Selbsterfahrung vorgeschrieben.
Diese 50 Stunden können in Form von Einzelselbsterfahrung und/oder Gruppenselbsterfahrung erfolgen.
Ich biete Einzelselbsterfahrung für private Zwecke, im Rahmen der gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung (Propädeutikum) oder anderer, vergleichbarer Aus- und Weiterbildungen an.
Für Selbsterfahrung erhalten Sie keinen Zuschuss von Ihrer Krankenversicherung.
Eine Einheit (zu 50 Min.): 120,- EUR